Zweitbescheinigung
Bitte füllen Sie das folgende Formular komplett aus. Nur so kann eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Bestellung gewährleistet werden.
Die Ausstellung einer Zweitbescheinigung ist kostenpflichtig. Ein Rechtsanspruch auf das Ausstellen einer Zweitbescheinigung besteht nicht.
Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Lehrgang “Ausbildung in Erster Hilfe” über 9 UE ist rückwirkend möglich bis Ausstellungsdatum 01.01.2016. Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Lehrgang “Ausbildung in Erster Hilfe” über 16 UE ist rückwirkend möglich bis Ausstellungsdatum 01.01.2010. Frühere Bescheinigungen können nicht ausgestellt werden.
Bescheinigungen eines Lehrgangs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” über 8 UE werden seit dem 21.10.2017 nicht mehr von den Fahrerlaubnisbehörden akzeptiert und werden nicht mehr ausgestellt.
Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Sehtest ist maximal rückwirkend zwei Jahre ab Ausstellungsdatum möglich.
Die Bearbeitung erfolgt nach Gutschrift des Betrages und wird je nach Aufwand 5-7 Werktage dauern.